Die AOK, kurz für Allgemeine Ortskrankenkasse, ist mit ihren elf regionalen und eigenständigen Krankenkassen ein bedeutender Akteur in der deutschen Gesundheitsversorgung.
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Sie betreut mehr als 27 Millionen Versicherte, wobei etwa die Hälfte aller Pflegebedürftigen ihre Leistungen von der AOK bezieht. Die AOK Bayern ist mit rund 230 Standorten und über 4,5 Millionen Versicherten ein wichtiger Teil dieser Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, die Versorgung ihrer Mitglieder optimal zu gestalten und durch digitale Angebote sowie ein flächendeckendes Netz an Geschäftsstellen eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Sie umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch solche, die zum Verbrauch bestimmt sind. Technische Pflegehilfsmittel beinhalten beispielsweise Pflegebetten und Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die regelmäßig ersetzt werden müssen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Hilfsmittel, um die häusliche Pflege zu unterstützen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Technische vs. Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Bei Pflegehilfsmitteln wird zwischen technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Produkten unterschieden. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Tische oder Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen und regelmäßig erneuert werden müssen.
Leistungen der AOK Pflegekasse
Die AOK Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für Versicherte mit Pflegebedarf. Dazu gehört die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Die AOK unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen, und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmitteln. Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Für technische Hilfsmittel übernimmt die AOK in der Regel die vollen Kosten, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal 25 Euro, anfallen kann, der bei leihweiser Überlassung entfällt.
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Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Die AOK-Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Anspruch auf Kostenübernahme besteht, wenn ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt und die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage stattfindet. Die AOK erstattet monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt, um die häusliche Pflege zu unterstützen und die Hygiene zu gewährleisten.
Leistungen im Überblick nach Pflegegrad
Die AOK bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an Leistungen, die sich je nach Pflegegrad unterscheiden. So erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 beispielsweise einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 Euro. Bei höherem Pflegegrad steigen die Leistungen entsprechend an. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, teilstationäre Pflege, Verhinderungspflege und Zuschläge für vollstationäre Pflege. Die genauen Beträge variieren je nach Pflegegrad und Art der Leistung. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung im Pflegealltag sicherzustellen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich (Stand 2024), ab 2025 sind es 42 Euro. Ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Hilfsmittel dienen dem Schutz der Pflegepersonen und erleichtern den Alltag.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um Pflegehilfsmittel von der AOK zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Dies gilt insbesondere für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Es ist wichtig zu beachten, dass Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in der Regel keinen Anspruch auf diese speziellen Pflegehilfsmittel haben, da die Versorgung dort bereits durch die Einrichtung sichergestellt wird.
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben pflegebedürftige Personen, die bei der AOK versichert sind und mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage stattfindet. Auch Angehörige können die Pflegehilfsmittel beantragen, sofern sie die pflegebedürftige Person betreuen.
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Produkte, die aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit in der Regel nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch und Fingerlinge. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet, bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich.
Was gehört dazu?
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Produkte wie saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sowie Einmallätzchen. Diese Hilfsmittel sind dazu bestimmt, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern und die Hygiene bei der Pflege zu gewährleisten. Die AOK-Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für diese Produkte bis zu einem Betrag von 42 Euro.
Antragstellung bei der AOK
Die Antragstellung bei der AOK ist regional unterschiedlich geregelt. Einige AOKs stellen spezielle Antragsformulare bereit, um den Prozess zu vereinfachen. Auf der Webseite der AOK finden Sie, nach Eingabe Ihrer Postleitzahl, spezifische Informationen und Formulare für Ihren Wohnort. In der Regel können Leistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Apotheken die Antragstellung für Sie übernehmen. Sie können den Antrag aber auch selbst stellen. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich erfolgt und Angaben wie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel enthält.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung bei der AOK ist regional unterschiedlich. Einige AOKs halten spezifische Antragsformulare für Sie bereit. Indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können Sie auf der Webseite der AOK die Informationen finden, die Sie für einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei Ihrer AOK vor Ort benötigen. In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, zum Beispiel das Sanitätshaus oder die Apotheke, die Antragstellung für Sie. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch selbst stellen. Bitte beachten Sie dabei, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgen.
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Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Dieser Betrag wird zum Jahresanfang 2025 auf 42 Euro erhöht. Diese Kostenübernahme betrifft speziell Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Zuschuss ab Pflegegrad 1 gezahlt wird, was bedeutet, dass bereits bei geringer Pflegebedürftigkeit ein Anspruch besteht.
Höhe der Kostenübernahme
Die AOK-Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird ab Januar 2025 auf 42 Euro monatlich erhöht. Diese Kostenübernahme bezieht sich speziell auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen kann, insbesondere für Personen, die auf eine langfristige Pflege angewiesen sind. Die Übernahme der Kosten durch die AOK ermöglicht es, dass die benötigten Pflegehilfsmittel kontinuierlich und ohne finanzielle Sorgen bereitgestellt werden können.
Hausnotruf
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Es ermöglicht Menschen mit Pflegebedarf, in Notsituationen schnell Hilfe anzufordern. Dies bietet ein großes Maß an Sicherheit, insbesondere für Personen, die alleine leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein solches System von der Pflegekasse übernommen werden. Die Kostenübernahme umfasst in der Regel die Bereitstellung, Installation und den Abbau des Geräts. Um eine Kostenübernahme zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person tagsüber oder über weite Teile des Tages alleine sein und aufgrund ihres Zustands jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden. Zusätzlich ist das Vorliegen eines Pflegegrades erforderlich.
Was ist ein Hausnotrufsystem?
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Hausnotrufzentrale verbunden ist. Es ermöglicht Pflegebedürftigen, in Notsituationen wie Stürzen oder plötzlichen gesundheitlichen Problemen per Knopfdruck oder über einen Sturzsensor die Notrufzentrale zu kontaktieren und schnell Hilfe anzufordern. Das System besteht aus einem Notrufgerät mit Freisprechanlage, das über den Telefonanschluss vernetzt ist, und einem Funksender, der am Handgelenk oder als Kette getragen wird. Die Notrufzentrale informiert je nach Situation Verwandte, Nachbarn, den beauftragten Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn der Betroffene nicht mehr sprechen kann, wird Hilfe geschickt. Hausnotrufsysteme geben pflegebedürftigen Menschen, die allein leben, die notwendige Sicherheit, um so lange wie möglich selbstständig im gewohnten häuslichen Umfeld zu leben.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Um die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel durch die AOK zu gewährleisten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch auf diese Leistung haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich (Stand 2024, ab 2025 42 Euro), was dem Betrag anderer Pflegekassen entspricht.
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Pflegebox der AOK
Die AOK bietet ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Pflegebox an. Diese Box enthält verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und weitere Hygieneartikel. Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann variieren, aber sie ist stets auf die Bedürfnisse der häuslichen Pflege ausgerichtet. Um die Pflegebox zu erhalten, ist in der Regel ein Antrag bei der AOK erforderlich. Die AOK möchte es ihren pflegebedürftigen Versicherten so einfach wie möglich machen und bieten auch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel in der Drogerie zu kaufen und die Kassenbons zur Erstattung einzureichen.
Was beinhaltet die Pflegebox?
Die AOK Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, die sowohl die pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen und Infektionen schützen, sowie Händedesinfektionsmittel zur Reduzierung von Bakterien und Viren. Flächendesinfektionsmittel sind ebenfalls enthalten, um Oberflächen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Zum weiteren Inhalt gehören Bettschutzeinlagen, die das Bett vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit schützen, sowie Mundschutzmasken zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen. Die Pflegeboxen der AOK können über zugelassene Leistungserbringer, wie Sanitätshäuser oder Apotheken, bezogen werden.
Wie beantrage ich die Pflegebox?
Die AOK bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, eine Pflegebox zu beantragen, die mit wichtigen Hilfsmitteln für die häusliche Pflege ausgestattet ist. Um die Pflegebox zu erhalten, ist ein Antrag bei der AOK erforderlich. Der genaue Ablauf kann je nach regionaler AOK variieren. In der Regel kann der Antrag formlos unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen gestellt werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen AOK über die spezifischen Antragsmodalitäten zu informieren. Viele AOKs bieten auch spezifische Antragsformulare online an, die den Prozess erleichtern. Nach der Genehmigung des Antrags wird die Pflegebox in regelmäßigen Abständen direkt nach Hause geliefert.
AOK Bayern
Die AOK Bayern, als regionale Niederlassung der AOK, spielt eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung des Freistaats. Mit zahlreichen Standorten bietet sie ihren Versicherten eine umfassende Betreuung und Beratung in allen Fragen der Pflege. Neben den bundesweit einheitlichen Leistungen der AOK bietet die AOK Bayern spezielle regionale Angebote und Services an, die auf die Bedürfnisse der bayerischen Bevölkerung zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Kooperationen mit lokalen Pflegediensten und -einrichtungen sowie spezielle Beratungsangebote für pflegende Angehörige in Bayern.
Pflegeleistungen der AOK Bayern
Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um eine optimale Versorgung im Alltag zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre und vollstationäre Pflege, Zuschläge zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege sowie Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge. Zudem werden Maßnahmen zur Wohnraumanpassung und eine Pflegehilfsmittelpauschale angeboten. Die AOK Bayern ist bestrebt, ihren Mitgliedern durch vielfältige Unterstützungsangebote ein möglichst selbstständiges Leben trotz Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Pflegegrad beantragen
Um einen Pflegegrad bei der AOK zu beantragen, muss zunächst ein formloser Antrag gestellt werden. Anschließend wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, die Bedürfnisse des Antragstellers zu überprüfen. Nach der Begutachtung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Die AOK bietet auf ihrer Webseite Pflegeanträge zum Download an, wobei der Antragsteller zunächst seine persönliche AOK auswählen muss. Die ausgefüllten Unterlagen können dann per Post an die AOK gesendet oder in einer der Geschäftsstellen abgegeben werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Anträge online auszufüllen und auszudrucken.
Pflegehilfsmittel beantragen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel benötigen, können Sie bei der AOK-Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, zum Beispiel das Sanitätshaus oder die Apotheke, die Antragstellung für Sie. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch selbst stellen. Bitte beachten Sie dabei, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgen.