Pflegebox Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen.

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Dies bedeutet, dass Betroffene in vielen Bereichen ihres täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen sind. Der Pflegegrad 3 ist eine von fünf Stufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln und die Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung bilden. Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der die individuellen Einschränkungen und den Hilfebedarf des Antragstellers bewertet. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und die Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen.

Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Lebensbereichen wie Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens erhebliche Unterstützung benötigen. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) die individuelle Situation beurteilen. Dabei werden Punkte für die Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen vergeben. Für den Pflegegrad 3 ist eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten erforderlich.

II. Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfassen. Einige Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich, wie z.B. Zuschüsse für Wohnraumanpassung, den Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft, Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zum Hausnotruf. Andere Leistungen, die die tatsächliche Pflegeversorgung vergüten, steigen mit höherem Pflegegrad an. Dazu gehören Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt. Auch die Leistungen für teil- und vollstationäre Pflege steigen mit dem Pflegegrad.

Überblick über Geld- und Sachleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf umfassende Leistungen von der Pflegeversicherung. Diese umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu unterstützen und zu erleichtern. Zu den wichtigsten Geldleistungen gehört das Pflegegeld, das an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und in der Regel von den pflegenden Angehörigen als Aufwandsentschädigung genutzt wird. Zusätzlich gibt es Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Auch einmalige Leistungen wie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder die Kurzzeitpflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

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III. Monatliche Leistungen für zu Hause

Bei Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene monatliche Leistungen für die häusliche Pflege. Dazu gehört das Pflegegeld, das Angehörige als Aufwandsentschädigung erhalten können, sowie Pflegesachleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann flexibel für Alltagshilfen eingesetzt werden. Zudem gibt es Zuschüsse für einen Hausnotruf und die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zu beziehen. Diese Leistungen unterstützen Pflegebedürftige dabei, weiterhin zu Hause gut versorgt zu sein.

Pflegegeld für Angehörige

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Eine wichtige Leistung ist das Pflegegeld, das Angehörige erhalten können, wenn sie die Pflege zu Hause übernehmen. Das Pflegegeld beträgt 545 Euro monatlich und dient als Anerkennung und Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Es kann flexibel eingesetzt werden, um beispielsweise zusätzliche Hilfen zu finanzieren oder den Angehörigen eine finanzielle Entlastung zu bieten.

Pflegesachleistungen durch Pflegedienste

Bei Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Diese Leistungen dienen zur Deckung der Kosten des Pflegedienstes, der die notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Die Kosten werden in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet, ohne dass der Pflegebedürftige selbst in Vorleistung treten muss. Wichtig ist, dass die Leistungen des Pflegedienstes im Rahmen des Budgets für Pflegesachleistungen liegen. Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter Umständen in Pflegegeld umgewandelt und an pflegende Angehörige ausgezahlt werden.

IV. Zusätzliche Leistungen für häusliche Pflege

Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden. Dazu gehört ein monatlicher Zuschuss von 23 Euro für den Hausnotruf, der im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zu beziehen, welche die häusliche Pflege erleichtern und zur Hygiene beitragen. Diese zusätzlichen Leistungen sollen dazu beitragen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Zuschuss zum Hausnotruf

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause leben, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für einen Hausnotruf zu erhalten. Dieser Zuschuss beträgt monatlich 23 Euro. Ein Hausnotruf kann eine wichtige Unterstützung sein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können, und trägt so zur Sicherheit des Pflegebedürftigen bei. Die Pflegeversicherung beteiligt sich in der Regel auch an den einmaligen Anschlusskosten für den Hausnotruf. Die genauen Tarife für den monatlichen Anschluss können je nach Anbieter variieren.

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause leben, haben Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Kosten werden entweder direkt mit der Pflegekasse verrechnet, wenn die Hilfsmittel über einen zugelassenen Anbieter bezogen werden, oder die Versicherten reichen die Rechnungen selbst zur Erstattung ein.

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V. Einmalige Leistungen

Neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 gibt es auch einmalige oder jährlich beanspruchbare Leistungen. Dazu gehören die Kurzzeitpflege mit einem jährlichen Zuschuss von 1.774 Euro (Stand 2022), wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, sowie die Verhinderungspflege mit 1.612 Euro jährlich, wenn pflegende Angehörige ausfallen. Für Wohnraumanpassungen, die die häusliche Pflege erleichtern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme beantragt werden. Beim Einzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft ist eine Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Mitbewohner möglich.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung versorgt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Für die Kurzzeitpflege stehen jährlich bis zu 1.774 Euro zur Verfügung, die bei Bedarf durch nicht ausgeschöpfte Mittel der Verhinderungspflege auf bis zu 3.511 Euro erhöht werden können. Die Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Hier können bis zu 1.612 Euro jährlich in Anspruch genommen werden. Springen nahe Angehörige ein, erhalten diese zusätzlich das 1,5-fache des Pflegegeldes, was 817,50 Euro entspricht. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können ebenfalls für die Kurzzeitpflege verwendet werden und umgekehrt, wobei jedoch bestimmte Höchstgrenzen gelten.

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Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Für die häusliche Pflege können Zuschüsse für Wohnraumanpassungen beantragt werden, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Diese Zuschüsse können für Maßnahmen wie den Einbau von Rampen, den Umbau von Badezimmern oder die Verbreiterung von Türen verwendet werden, um die Barrierefreiheit zu erhöhen und die Pflege zu erleichtern. Pro Umbaumaßnahme kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden, wobei sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöhen kann, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben. Diese finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, ein sicheres und komfortables Umfeld für die Pflege zu schaffen.

VI. Weitere Unterstützungsangebote

Neben den bereits genannten finanziellen Unterstützungen und Sachleistungen gibt es weitere Angebote, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Dazu gehören die Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige. Die Pflegeberatung dient dazu, Betroffene und ihre Familien über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege und Unterstützung zu informieren und bei der Organisation der Pflege zu helfen. Pflegekurse vermitteln Angehörigen das notwendige Wissen und praktische Fähigkeiten, um die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten. Diese Kurse sind oft kostenlos und bieten eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag.

Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige

Neben den finanziellen Leistungen und der Unterstützung durch Pflege- und Sachleistungen gibt es weitere wichtige Angebote für pflegende Angehörige. Die Pflegeversicherung bietet kostenlose Pflegekurse an, in denen Angehörige das praktische Wissen über die Pflege sowie viele weitere Informationen erhalten. Diese Kurse sind besonders hilfreich im Umgang mit Demenzerkrankten. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Pflegeberatung, bei der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung auf einen Pflegegrad eine Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegeversicherung erhalten. Menschen mit Pflegegrad 3, die reines Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

VII. Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3. Sie umfassen eine breite Palette an Produkten, die den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen erleichtern. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene aufrechtzuerhalten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Menschen mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf diese Hilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich, wobei die Kosten in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden. Die Auswahl der benötigten Produkte kann individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden, und viele Anbieter ermöglichen eine bequeme Lieferung nach Hause, oft in Form einer sogenannten Pflegebox.

Überblick der Produktgruppen

Die Produktgruppen der Pflegehilfsmittel umfassen technische Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z.B. Pflegebetten, Rollstühle), Hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene (z.B. Waschsysteme, Lagerungshilfen) sowie solche zur selbstständigeren Lebensführung (z.B. Hausnotrufsysteme). Zusätzlich gibt es zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Diese Verbrauchsmittel dienen der Hygiene und werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen.

VIII. Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, die zu Hause leben. Er ermöglicht es, in Notsituationen schnell Hilfe zu rufen, was besonders wichtig ist, wenn die pflegebedürftige Person allein lebt oder sich in einer Situation befindet, in der sie nicht in der Lage ist, selbstständig Hilfe zu holen. Die Pflegeversicherung übernimmt einen monatlichen Zuschuss von 23 Euro für die Kosten eines Hausnotrufsystems, wodurch die finanzielle Belastung reduziert wird. Zusätzlich beteiligt sich die Pflegekasse in der Regel auch an den einmaligen Anschlusskosten. Ein Hausnotruf kann somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlbefinden von Menschen mit Pflegegrad 3 leisten.

Funktion und Vorteile

Der Hausnotruf ist ein System, das älteren oder behinderten Menschen ermöglicht, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Es besteht aus einem tragbaren Sender, meist als Armband oder Kette, und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Durch Drücken des Notrufknopfes wird ein Alarm ausgelöst, und die Zentrale verständigt je nach Bedarf Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Dies gibt den Nutzern Sicherheit und ermöglicht es ihnen, länger selbstständig in ihrem eigenen Zuhause zu leben. Der Hausnotruf bietet somit nicht nur praktische Vorteile, sondern auch ein großes Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit.

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IX. Antragstellung und Kostenübernahme

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um den Pflegegrad festzustellen. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit der beantragten Leistungen und entscheidet über den Antrag. Bei positivem Bescheid werden die Kosten für die bewilligten Leistungen von der Pflegekasse übernommen, wobei bestimmte Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder der Hausnotruf pauschal bezuschusst werden.

Antragstellung und Gutachten des MDK

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ein Gutachter des MDK besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von den Einschränkungen im Alltag zu machen. Anhand eines standardisierten Fragenkatalogs werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung undAlltagsgestaltung bewertet. Die Ergebnisse dieser Begutachtung sind entscheidend für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad. Liegt die gewichtete Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten, wird in der Regel Pflegegrad 3 festgestellt.

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X. Pflegebox als Lösung

Die Pflegebox stellt eine praktische Lösung dar, um den Alltag von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 und ihren Angehörigen zu erleichtern. Sie beinhaltet eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse der häuslichen Pflege zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Ein wesentlicher Vorteil der Pflegebox ist, dass sie monatlich versandkostenfrei nach Hause geliefert wird. Dies spart Zeit und Aufwand, da die benötigten Produkte nicht einzeln in Apotheken oder Sanitätshäusern besorgt werden müssen. Zudem übernehmen viele Anbieter die Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass sich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht um die Formalitäten kümmern müssen.

Vorteile und Abrechnung

Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, darunter fallen auch die Pflegehilfsmittel. Diese umfassen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr, die den Pflegealltag erleichtern. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Um diese Leistung zu nutzen, können Sie eine Pflegebox beantragen, die Ihnen die benötigten Produkte regelmäßig nach Hause liefert. Viele Anbieter übernehmen dabei die Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um keine Formalitäten kümmern müssen.

XI. Fazit

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf vielfältige Leistungen und Hilfen, die ihren Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Dazu gehören monatliche Geldleistungen wie das Pflegegeld (545 Euro) für pflegende Angehörige oder Pflegesachleistungen (bis zu 1.363 Euro), wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Zusätzlich gibt es einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der flexibel für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote eingesetzt werden kann. Einmalige Zuschüsse, etwa für Wohnraumanpassungen (bis zu 4.000 Euro) oder die Anschaffung eines Hausnotrufsystems, tragen ebenfalls zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Durch die Kombination dieser Leistungen können Pflegebedürftige und ihre Familien ein individuelles Unterstützungspaket zusammenstellen, das ihren Bedürfnissen entspricht.