Pflegepaket Inhalt

Ein Pflegepaket ist eine Sammlung von Hilfsmitteln und Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind.

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Es dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Diese Pakete enthalten in der Regel eine Auswahl an Artikeln, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Hygieneartikel, Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel. Durch die Bereitstellung dieser grundlegenden Hilfsmittel soll die häusliche Pflege effektiver und hygienischer gestaltet werden.

Gesetzlicher Anspruch

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern diese die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch XI (§ 40, Absatz 2) geregelt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieser Betrag wird nicht als Pauschale ausgezahlt, sondern dient der bedarfsgerechten Versorgung mit den benötigten Verbrauchsmitteln.

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Pflegegrade

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch besteht, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu verbessern. Die Pflegekassen arbeiten dabei mit verschiedenen Anbietern zusammen, aber auch die Erstattung von Kosten für selbst gekaufte Hilfsmittel, beispielsweise aus Drogerien, ist möglich.

II. Inhalte

Ein wesentlicher Bestandteil des Pflegepakets sind die Inhalte, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Diese umfassen Hygieneartikel wie Händedesinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe, die dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren und eine saubere Umgebung zu gewährleisten. Des Weiteren sind Schutzartikel wie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten, die sowohl den Patienten als auch die Pflegenden vor Verunreinigungen schützen. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei einige auch die Möglichkeit bieten, die Inhalte individuell anzupassen.

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Hygieneartikel

Hygieneartikel sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Pflegepakets. Sie dienen dazu, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Infektionen zu schützen. Zu den typischen Hygieneartikeln gehören Händedesinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Diese Artikel tragen dazu bei, eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu schaffen.

Händedesinfektion

Die Händedesinfektion ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, um die Übertragung von Keimen und Krankheitserregern zu minimieren. Sie dient dem Schutz sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der pflegenden Angehörigen. Im Rahmen des Pflegepakets können Händedesinfektionsmittel in verschiedenen Ausführungen enthalten sein, beispielsweise als gebrauchsfertige Lösungen, als Gel oder in Form von Desinfektionstüchern. Diese Produkte zeichnen sich durch ihre keimreduzierende Wirkung gegen Bakterien, Viren und Pilze aus und sind dabei hautfreundlich formuliert. Eine regelmäßige und korrekte Händedesinfektion ist besonders wichtig vor und nach pflegerischen Tätigkeiten wie der Medikamentengabe, der Unterstützung bei der Körperpflege oder dem Wechsel von Inkontinenzprodukten.

Mundschutz

Ein Mundschutz, auch als Mund-Nasen-Schutz (MNS) bekannt, dient dem Schutz vor Tröpfcheninfektionen. Er schützt vor allem andere Personen vor den Erregern des Trägers (Fremdschutz). In der häuslichen Pflege ist ein Mundschutz besonders dann ratsam, wenn die pflegende Person selbst erkältet ist und das Risiko einer Ansteckung des Pflegebedürftigen minimiert werden soll. FFP2-Masken bieten darüber hinaus auch einen Eigenschutz, indem sie den Träger vor Aerosolen und Tröpfchen schützen.

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Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der häuslichen Pflege, da sie sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor Keimen und Verunreinigungen schützen. Sie werden aus verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl oder Latex hergestellt, wobei die Wahl des Materials von der Hautverträglichkeit abhängt. Neben den klassischen Handschuhen sind auch Fingerlinge als Pflegehilfsmittel anerkannt, obwohl in den meisten Fällen die Verwendung von vollständigen Handschuhen im Pflegealltag empfohlen wird. Einmalhandschuhe sollten beispielsweise bei der Mundpflege oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial getragen werden, um die Verbreitung von Keimen zu minimieren.

Schutzartikel

Innerhalb des Pflegepakets sind Schutzartikel unverzichtbar, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Kontamination und der Übertragung von Keimen zu schützen. Zu diesen Artikeln zählen Bettschutzeinlagen, die es sowohl zum einmaligen Gebrauch als auch als wiederverwendbare Varianten gibt, und die zuverlässig Körperflüssigkeiten auffangen. Ebenso wichtig sind Schutzschürzen, die vor Spritzern und Verschmutzungen schützen und in Einmal- sowie Mehrwegausführungen erhältlich sind. Diese Artikel tragen dazu bei, eine hygienische Umgebung während der Pflege zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.

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Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen sind eine wichtige Komponente im Pflegepaket, da sie dazu dienen, die Matratze und Bettwäsche vor Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten zu schützen. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder bei der Versorgung von Patienten mit stark nässenden Wunden. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, sowohl für den einmaligen Gebrauch als auch wiederverwendbare Varianten. Einmal-Bettschutzeinlagen bestehen meist aus einem saugfähigen Material mit einer wasserundurchlässigen Unterseite, während wiederverwendbare Einlagen waschbar und somit umweltfreundlicher sind.

Schutzschürzen

Schutzschürzen sind ein wichtiger Bestandteil der Schutzausrüstung in der häuslichen Pflege. Sie schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten, die bei der Körperpflege oder beim Wechseln von Bettwäsche auftreten können. Die Schürzen bestehen aus wasserfestem und feuchtigkeitsabweisendem Material und sind in der Regel für den Einmalgebrauch bestimmt. Es gibt jedoch auch wiederverwendbare Varianten, die bei 90°C waschbar sind.

III. Anbieter

Pflegepakete können online bei Versand-Anbietern bestellt werden, die eine bequeme Lieferung nach Hause anbieten und oft direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ bieten auch Apotheken und Sanitätshäuser diesen Service an, wobei die Produkte monatlich vor Ort abgeholt werden müssen. Eine dritte Option ist der Selbstkauf, bei dem die Produkte selbstständig erworben und die Kosten im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet werden. Bei der Auswahl des Anbieters sollte auf eine qualifizierte Beratung und die Möglichkeit zur Anpassung der Produkte geachtet werden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Online-Bestellung

Die Bestellung eines Pflegepakets ist heutzutage unkompliziert online möglich. Viele zugelassene Versand-Anbieter bieten eine bequeme Online-Bestellung an, bei der die Produkte versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Anbieter in der Regel die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen. Dies spart Zeit und Aufwand. Online besteht zudem die Möglichkeit, die benötigten Produkte individuell anzupassen oder die Lieferung bei Bedarf zu pausieren. Auch eine persönliche Beratung zur Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel ist oft verfügbar, um den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden.

Apotheken

Neben der Online-Bestellung gibt es auch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel über Apotheken zu beziehen. Einige Apotheken bieten diesen Service an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Dies ermöglicht es, die benötigten Produkte persönlich vor Ort auszuwählen und bei Bedarf eine individuelle Beratung zu erhalten. Es ist ratsam, sich bei den Apotheken in der Nähe zu erkundigen, ob sie diesen Service anbieten und welche Produkte verfügbar sind.

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IV. Beantragung

Um ein Pflegepaket zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Der Antrag kann entweder direkt bei der Pflegekasse, über einen zugelassenen Versand-Anbieter oder in ausgewählten Apotheken und Sanitätshäusern gestellt werden. Bei der Online-Bestellung und in vielen stationären Einrichtungen übernimmt der Anbieter die Formalitäten mit der Pflegekasse. Alternativ können die benötigten Produkte auch selbst gekauft und die Kosten im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet werden.

Voraussetzungen

Um ein Pflegepaket zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Personen, die vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden, haben keinen Anspruch auf ein Pflegepaket, da die benötigten Hilfsmittel bereits durch die Einrichtung gestellt werden.

Antragstellung

Die Antragstellung für ein Pflegepaket ist unkompliziert. In der Regel übernimmt der gewählte Leistungserbringer, wie ein Sanitätshaus oder eine Online-Apotheke, die Antragstellung bei der Pflegekasse. Viele Anbieter stellen online ein Antragsformular bereit, das Sie bequem von zu Hause aus ausfüllen können. Alternativ können Sie den Antrag auch selbst bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich erfolgt und alle relevanten Informationen wie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel enthält.

V. Auswahl

Die Auswahl des richtigen Pflegepakets sollte stets auf einer sorgfältigen Bedarfsanalyse basieren. Dabei sind die individuellen Bedürfnisse und der spezifische Pflegebedarf des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität des Anbieters. Idealerweise kann der Inhalt des Pflegepakets monatlich angepasst werden, um den sich ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden. So wird sichergestellt, dass die bereitgestellten Hilfsmittel stets optimal auf die jeweilige Pflegesituation abgestimmt sind.

Bedarfsanalyse

Die Auswahl des passenden Pflegepakets beginnt mit einer sorgfältigen Bedarfsanalyse. Dabei sollten die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sowie die spezifischen Anforderungen der häuslichen Pflegesituation berücksichtigt werden. Ein erhöhter Bedarf an Desinfektionsmitteln kann beispielsweise in Haushalten mit geschwächtem Immunsystem oder bei Vorliegen von Infektionsrisiken bestehen. Ebenso kann der Bedarf an Schutzschürzen bei Inkontinenz oder anderen Situationen, die eine erhöhte Hygiene erfordern, steigen. Durch eine individuelle Zusammenstellung des Pflegepakets kann sichergestellt werden, dass die benötigten Hilfsmittel in ausreichender Menge vorhanden sind und unnötige Kosten vermieden werden.

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Flexibilität

Die Zusammenstellung eines Pflegepakets sollte stets flexibel anpassbar sein, um den sich ändernden Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Anbieter, die eine individuelle Anpassung der Produkte ermöglichen, sind daher besonders empfehlenswert. Dies kann die Auswahl der passenden Handschuhgröße, die Menge an Desinfektionsmittel oder die Art der benötigten Masken umfassen. Durch diese Flexibilität wird sichergestellt, dass das Pflegepaket optimal auf die jeweilige Pflegesituation zugeschnitten ist und unnötige Kosten vermieden werden.

VI. Rechtliches

Die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln ist durch gesetzliche Regelungen und Qualitätsstandards bestimmt. So soll sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung erhalten. Die Pflegekassen arbeiten mit zugelassenen Anbietern zusammen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Zudem gibt es Beratungsangebote, die bei der Auswahl der passenden Produkte und der korrekten Antragstellung unterstützen. Regelmäßige Kontrollen und Qualitätssicherungsmaßnahmen tragen dazu bei, die hohen Standards in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln aufrechtzuerhalten.

Regelungen

Die Regelungen für Pflegepakete sind durch den § 40 SGB XI im Sozialgesetzbuch geregelt. Dieser Paragraph legt den gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fest. Die Pflegekassen übernehmen demnach die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag. Die Verträge der Pflegekassen mit den Leistungserbringern, wie Sanitätshäusern und Apotheken, werden regelmäßig angepasst, um sicherzustellen, dass die Versorgung bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfolgt. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Initiative zur Kontaktaufnahme vom Versicherten ausgeht und eine qualifizierte Beratung vor der Beantragung der Pflegehilfsmittel erfolgt.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung bei Pflegepaketen ist ein wichtiger Aspekt, um sicherzustellen, dass die Produkte den erforderlichen Standards entsprechen und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden. Dies umfasst die Prüfung der Hygieneartikel, Schutzartikel und anderer Inhalte auf ihre Funktionalität, Sicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Anbieter von Pflegepaketen sollten strenge Qualitätskontrollen durchführen und sicherstellen, dass die Produkte den geltenden Normen entsprechen, um eine optimale Versorgung und den Schutz der Gesundheit der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

VII. Aktuelles

Es ist wichtig, sich über aktuelle Änderungen und Neuerungen im Bereich der Pflegehilfsmittel zu informieren, um stets die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen, neue Produkte auf dem Markt oder Anpassungen in den Verträgen der Pflegekassen können sich auf den Inhalt und die Beantragung von Pflegepaketen auswirken. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um Ihren Anspruch optimal nutzen zu können.

Änderungen

Aktuelle Änderungen in Bezug auf Pflegepakete umfassen verbesserte Beratungsangebote und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten. Anbieter sind nun verpflichtet, vor der Zusammenstellung eines Pflegepakets eine umfassende Beratung anzubieten, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Produkte den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen. Zudem sind standardisierte Boxen mit vorgefertigten Inhalten nicht mehr zulässig, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Qualität und Effektivität der Pflegehilfsmittelversorgung zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden.