Das Pflegepaket, oft auch als Pflegehilfsmittel-Set bezeichnet, ist eine Sammlung von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und zu unterstützen.
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Es enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die regelmäßig im Pflegealltag benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, hygienische Bedingungen zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegenden zu minimieren. Durch die Bereitstellung dieser Hilfsmittel wird die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause erheblich verbessert.
Definition und Anspruch
Ein Pflegepaket, oft auch als Pflegebox bezeichnet, enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind. Diese Hilfsmittel umfassen typischerweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken sowie Bettschutzeinlagen. Der Anspruch auf ein solches Pflegepaket ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) geregelt. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben, Anspruch auf diese Unterstützung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Regelungen zum Pflegepaket im Wert von 42 Euro sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 40 festgelegt. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung die notwendigen Hilfsmittel erhalten, um ihre Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese umfassen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro übernommen. Ziel dieser Regelung ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Verbrauchsprodukte hingegen sind Artikel, die regelmäßig verbraucht werden und dazu beitragen, die Hygiene zu gewährleisten und Infektionen vorzubeugen. Dazu zählen Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind unerlässlich, um eine sichere und hygienische Umgebung für die häusliche Pflege zu schaffen.
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Verbrauchsprodukte
Verbrauchsprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie umfassen Artikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese Produkte tragen dazu bei, die Hygiene aufrechtzuerhalten und das Risiko von Infektionen sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen zu minimieren. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in der Produktgruppe 54 gelistet.
Verbrauchsprodukte im Detail
Verbrauchsprodukte umfassen eine Vielzahl von Artikeln, die speziell für den einmaligen Gebrauch in der häuslichen Pflege konzipiert sind. Dazu gehören Desinfektionsmittel zur Hände- und Flächendesinfektion, die eine wesentliche Rolle bei der Verhinderung von Infektionen spielen. Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um sowohl den Pflegenden als auch den zu Pflegenden vor Keimen und Verunreinigungen zu schützen. Bettschutzeinlagen ergänzen das Sortiment, indem sie für Hygiene und Komfort im Bett sorgen, besonders bei Inkontinenz oder nässenden Wunden. Diese Produkte tragen dazu bei, die Pflegebedingungen zu verbessern und den Alltag für alle Beteiligten zu erleichtern.
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Pflegepakets, da sie dazu dienen, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Sie sind sowohl für die Hände als auch für Oberflächen erhältlich. Händedesinfektionsmittel töten Keime und Erreger auf der Haut ab und reduzieren so das Infektionsrisiko für die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson. Flächendesinfektionsmittel hingegen werden verwendet, um Oberflächen von Gegenständen oder Fußböden zu desinfizieren und so die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Beide Arten von Desinfektionsmitteln sind unerlässlich, um eine saubere und hygienische Umgebung für die häusliche Pflege zu gewährleisten.
Schutzausrüstung
Zur Schutzausrüstung, die im Rahmen des Pflegepakets nach § 40 SGB XI erstattet wird, gehören Einmalhandschuhe und Schutzschürzen. Einmalhandschuhe dienen dazu, sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Keimen und Krankheitserregern zu schützen. Sie sind in verschiedenen Materialien wie Latex, Vinyl oder Nitril erhältlich. Schutzschürzen schützen die Kleidung der Pflegekraft vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie sind wasserfest und werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Diese Artikel tragen dazu bei, die Hygiene während der Pflege zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Anspruchsvoraussetzungen
Um die monatliche Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro zu erhalten, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben pflegebedürftige Versicherte einen Anspruch, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen. Es ist unerheblich, welcher Pflegegrad vorliegt. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, das heißt, die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Eine zusätzliche Tages- oder Nachtpflege ist weiterhin möglich. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst privat gepflegt wird. Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden direkt über das Pflegeheim mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt und haben daher keinen Anspruch auf zusätzliche Verbrauchsmittel.
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Pflegegrad
Ein anerkannter Pflegegrad ist eine der grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln. Dabei ist es unerheblich, welcher Pflegegrad vorliegt – ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Entscheidend ist, dass ein Pflegegrad gemäß den Richtlinien des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgestellt wurde. Dieser Nachweis ermöglicht es Pflegebedürftigen, die entsprechenden Leistungen für Pflegehilfsmittel in Anspruch zu nehmen und somit die häusliche Pflege zu erleichtern.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege stellt eine zentrale Säule der Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf dar. Sie ermöglicht es Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und von ihren Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten betreut zu werden. Ein wichtiger Aspekt der häuslichen Pflege ist die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen erleichtern. Diese Hilfsmittel umfassen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen, die dazu beitragen, ein hygienisches und sicheres Umfeld zu gewährleisten. Durch die Unterstützung der häuslichen Pflege können Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität so lange wie möglich erhalten.
Kostenübernahme und Beantragung
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein monatlicher Höchstbetrag von bis zu 42 Euro (Stand 2025) steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Um die Kostenübernahme zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Bestellung kann bequem online über zertifizierte Versand-Anbieter erfolgen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ können die benötigten Produkte in ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern bezogen werden. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, die Pflegehilfsmittel selbst zu kaufen und sich die Kosten im Nachhinein von der Pflegekasse erstatten zu lassen. Unabhängig vom gewählten Weg ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Monatlicher Höchstbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst versorgt werden und einen Pflegegrad (1 bis 5) haben, haben Anspruch auf eine monatliche Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Betrag liegt aktuell bei bis zu 40 Euro und wird ab dem 1. Januar 2025 auf bis zu 42 Euro erhöht. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten, sodass die benötigten Hilfsmittel für die Pflegebedürftigen kostenlos sind. Die Kostenübernahme erfolgt entweder durch Direktabrechnung mit einem zugelassenen Anbieter oder durch Erstattung nach Einreichung der Rechnungen.
Online-Bestellung
Die Online-Bestellung von Pflegehilfsmitteln bietet eine bequeme Möglichkeit, die benötigten Produkte direkt nach Hause geliefert zu bekommen. Viele zugelassene Versand-Anbieter haben Verträge mit den Pflegekassen und übernehmen die Abrechnung. So entfällt für den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörige der Aufwand, die Kosten selbst bei der Kasse einzureichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man online die Produkte individuell anpassen oder die Lieferung bei Bedarf pausieren kann. Oftmals bieten die Anbieter auch eine telefonische Beratung an, um den Bedarf an Pflegehilfsmitteln optimal zu ermitteln.
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Besonderheiten und Änderungen
Im Laufe der Zeit gab es einige Anpassungen und Aktualisierungen im Bereich der Pflegehilfsmittel. Besonders hervorzuheben ist das aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis, welches regelmäßig überarbeitet wird, um den aktuellen Bedürfnissen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Diese Aktualisierungen können sich auf die Art der erstattungsfähigen Produkte und deren Abrechnung auswirken. So gibt es beispielsweise eine eigene Produktart und Abrechnungspositionsnummer für FFP2-Masken, die einen besseren Schutz bieten als herkömmliche medizinische Gesichtsmasken. Auch die Bezeichnung für Einmallätzchen wurde durch den gängigeren Begriff „Schutzservietten für den Einmalgebrauch“ ersetzt. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über die neuesten Änderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass man die bestmögliche Versorgung erhält.
Aktualisiertes Verzeichnis
Das Verzeichnis der Pflegehilfsmittel wird regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Standards und Bedürfnissen in der häuslichen Pflege gerecht zu werden. Diese Aktualisierungen umfassen sowohl die aufgenommenen Produkte als auch die Abrechnungspositionen, beispielsweise für spezielle Masken oder Schutzvorrichtungen. Durch die Anpassungen wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige stets Zugang zu den wirksamsten und aktuellsten Hilfsmitteln haben, die ihre Lebensqualität und die Sicherheit der Pflegenden verbessern.
Tipps und Hinweise
Bei der Auswahl der Pflegehilfsmittel ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen. Nicht jedes Produkt ist für jeden gleichermaßen geeignet. Achten Sie darauf, Hilfsmittel auszuwählen, die den Alltag tatsächlich erleichtern und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Eine bedarfsgerechte Auswahl hilft, unnötige Ausgaben zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen. Es empfiehlt sich, verschiedene Produkte auszuprobieren, um die passenden Hilfsmittel für die individuelle Pflegesituation zu finden. Viele Anbieter ermöglichen eine flexible Anpassung der Pflegebox, sodass Sie die enthaltenen Produkte nach Bedarf austauschen können.
Bedarfsgerechte Produkte
Die Auswahl der richtigen Pflegehilfsmittel sollte stets bedarfsgerecht erfolgen. Achten Sie darauf, Produkte auszuwählen, die den individuellen Bedürfnissen und dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen entsprechen. Es ist ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die optimale Zusammenstellung der Hilfsmittel sicherzustellen. Viele Anbieter ermöglichen es, die Pflegebox individuell anzupassen oder aus verschiedenen vorgefertigten Boxen zu wählen, um so den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.
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FAQ
Häufige Fragen zum Thema Pflegepakete und den damit verbundenen Ansprüchen werden hier beantwortet. Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird? Können Pflegehilfsmittel auch von anderen Anbietern bezogen werden, wenn man mit dem aktuellen nicht zufrieden ist? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Abschnitt beantwortet, um Klarheit und Hilfestellung im Umgang mit Pflegepaketen zu bieten.
Was passiert bei Ablehnung des Antrags?
Sollte der Antrag auf kostenfreie Pflegehilfsmittel abgelehnt werden, besonders bei einem niedrigen Pflegegrad, ist es ratsam, Widerspruch einzulegen. Oft liegt die Ablehnung an einer unzureichenden Begründung, was korrigiert werden kann. Da der Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereits bei der Begutachtung festgestellt wird, können auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) hinzugezogen werden, um die Notwendigkeit der Hilfsmittel zu untermauern.
Bezug über andere Lieferanten?
Auch wenn viele Anbieter von Pflegeboxen eine bequeme Lösung darstellen, gibt es Situationen, in denen Sie möglicherweise lieber auf andere Lieferanten zurückgreifen möchten. Dies kann der Fall sein, wenn Sie spezielle Produktpräferenzen haben, eine lokale Apotheke unterstützen wollen oder eine größere Flexibilität bei der Produktauswahl wünschen. Der Bezug von Pflegehilfsmitteln über andere Lieferanten ermöglicht es Ihnen, genau die Produkte zu erhalten, die Sie benötigen, und gleichzeitig Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen.
Anbietervergleich und Qualität
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete ist es entscheidend, auf die Qualität der angebotenen Produkte zu achten. Sanus-plus legt großen Wert darauf, ausschließlich hochwertige Markenprodukte in seine Pflegeboxen zu integrieren, um den bestmöglichen Schutz und die Hygiene für Pflegebedürftige und Pflegende zu gewährleisten. Zudem sollte der Anbieter eine einfache und unkomplizierte Bestellabwicklung sowie einen zuverlässigen Kundenservice bieten. Sanus-plus zeichnet sich durch eine schnelle und kostenlose Lieferung direkt nach Hause aus und übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, um pflegende Angehörige zu entlasten. Achten Sie darauf, dass der Anbieter zertifiziert ist und transparente Informationen über seine Produkte und Dienstleistungen bereitstellt.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegehilfsmittel sollten Sie auf verschiedene Kriterien achten. Dazu gehören die Qualität der Produkte, die angebotene Produktauswahl, die Möglichkeit einer individuellen Anpassung der Pflegebox, die Transparenz der Kosten und die Beratungsqualität des Anbieters. Zertifizierte Dienstleister bieten hier oft ein höheres Maß an Sicherheit und Qualität.
Zertifizierte Dienstleister
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegehilfsmittel ist es ratsam, auf Zertifizierungen zu achten. Zertifizierte Dienstleister unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen und müssen bestimmte Standards erfüllen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass die angebotenen Produkte den notwendigen Anforderungen entsprechen und die Dienstleistungen zuverlässig sind. Achten Sie auf Prüfsiegel und Zertifikate, die von unabhängigen Stellen vergeben werden. Diese Auszeichnungen sind ein Indiz für die Seriosität und Qualität des Anbieters.