Die AOK Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Diese Hilfsmittel umfassen sowohl Geräte und Sachmittel, die die Pflege erleichtern, als auch solche, die den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Dabei wird unterschieden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, während Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zum monatlichen Verbrauch bestimmt sind.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die dazu dienen, die häusliche Pflege von Personen mit Pflegebedarf zu erleichtern und zu verbessern. Sie lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und technische Hilfsmittel. Zu den Verbrauchsprodukten gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Inkontinenzmaterialien. Technische Hilfsmittel umfassen Geräte wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme. Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln zielt darauf ab, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern, die Arbeit der pflegenden Angehörigen zu erleichtern und eine hygienische Pflegeumgebung zu gewährleisten.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern oder Beschwerden lindern. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel, wobei zwischen technischen Geräten und Verbrauchsprodukten unterschieden wird. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, werden bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat von der AOK übernommen. Technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der AOK gestellt werden.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

AOK-Pflegekasse
Als Mitglied der AOK-Pflegekasse profitieren Sie von umfassenden Leistungen und Services, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Die AOK-Pflegekasse unterstützt Sie bei der Organisation und Finanzierung der häuslichen Pflege, um eine bestmögliche Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten. Neben der Kostenübernahme für die Pflegebox bietet die AOK auch individuelle Beratung und praktische Hilfestellungen an.
Kostenübernahme
Die AOK übernimmt, wie alle gesetzlichen Pflegekassen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Dies umfasst sowohl technische Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege dienen, als auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Die Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist auf einen monatlichen Betrag von bis zu 40 Euro begrenzt.
Pflegehilfsmittel ohne Rezept
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder auch Bettschutzeinlagen, können ohne Rezept beantragt werden. Es ist jedoch oft ratsam, eine ärztliche Verordnung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme gewährleistet ist. Alternativ zu einem Rezept vom Arzt können auch Pflegefachpersonen notwendige Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel empfehlen. Diese Empfehlung muss schriftlich erfolgen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.
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Die Pflegebox
Die Pflegebox ist eine speziell zusammengestellte Sammlung von Pflegehilfsmitteln, die darauf abzielt, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Sie enthält eine Auswahl an Produkten, die regelmäßig benötigt werden und zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören typischerweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei einige Anbieter auch die Möglichkeit bieten, die Inhalte individuell anzupassen, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist ein Paket, das speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugeschnitten ist. Sie beinhaltet eine Auswahl an wichtigen Pflegehilfsmitteln, die den Alltag in der häuslichen Pflege erleichtern sollen. Dazu gehören in der Regel Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Die Pflegebox wird in der Regel monatlich versandkostenfrei nach Hause geliefert, wodurch pflegende Angehörige entlastet werden, da sie sich nicht selbst um die Beschaffung der benötigten Materialien kümmern müssen.
Inhalt einer typischen Pflegebox
Eine typische Pflegebox enthält eine Auswahl an Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Händedesinfektionsmittel und -tücher zur hygienischen Reinigung und Desinfektion, Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung von Oberflächen, sowie Fingerlinge und Mundschutz für den Schutz vor Keimen und Infektionen. Des Weiteren sind Einmal-Lätzchen und Schutzschürzen enthalten, um Kleidung vor Verschmutzungen zu schützen. Saugende Bettschutzeinlagen ergänzen den Inhalt, um Betten vor Verunreinigungen zu bewahren und den Pflegealltag zu erleichtern.
Verbrauchsprodukte
Verbrauchsprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie umfassen eine Vielzahl von Artikeln, die regelmäßig verbraucht und ersetzt werden müssen, um eine hygienische und sichere Umgebung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Produkte tragen dazu bei, das Infektionsrisiko zu minimieren und den Pflegealltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekraft zu erleichtern. Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro.
Definition und Bedeutung
Verbrauchsprodukte im Kontext der Pflege sind Güter, die regelmäßig aufgebraucht und ersetzt werden müssen, um eine hygienische und effektive Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen. Diese Produkte umfassen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Ihre Bedeutung liegt in der Minimierung von Infektionsrisiken, der Aufrechterhaltung von Hygienestandards und der Unterstützung pflegender Angehöriger bei der täglichen Versorgung. Durch die Kostenübernahme dieser Verbrauchsprodukte durch die AOK wird sichergestellt, dass finanzielle Hürden den Zugang zu diesen essentiellen Hilfsmitteln nicht behindern.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte und Instrumente, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Lagerung ermöglichen, sowie spezielle Tische, die das Essen und andere Aktivitäten im Bett erleichtern. Sitzhilfen können die Pflege zusätzlich erleichtern, während Hausnotrufsysteme es ermöglichen, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Die AOK übernimmt die Kosten für diese technischen Hilfsmittel, wobei Versicherte einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, tragen müssen. Dieser Eigenanteil entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Definition und Beispiele
Verbrauchsprodukte in der Pflege umfassen Artikel, die regelmäßig verwendet und ersetzt werden müssen, um Hygiene und Komfort sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, die vor Keimen schützen, Desinfektionsmittel zur Reinigung von Oberflächen und Händen, sowie Bettschutzeinlagen, die das Bett vor Verunreinigungen schützen. Diese Produkte sind unerlässlich, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und eine saubere Umgebung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sie tragen dazu bei, den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekraft sicherer und angenehmer zu gestalten.
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✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage. Und ich kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
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Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein System, das es älteren oder behinderten Menschen ermöglicht, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, besonders wenn sie alleine leben. Es besteht aus einem tragbaren Sender, der oft am Handgelenk oder als Halskette getragen wird, und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Durch Drücken eines Knopfes auf dem Sender wird ein Notruf ausgelöst, und die Zentrale kann je nach Situation Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst benachrichtigen. Die AOK-Pflegekasse kann die Kosten für ein Hausnotrufsystem übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise ein festgestellter Pflegegrad und das Leben überwiegend alleine.
Funktion und Nutzen
Die Pflegebox AOK bietet eine umfassende Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die den Alltag pflegender Angehöriger und Pflegebedürftiger erheblich erleichtern. Sie dient dem Schutz und der Unterstützung von Pflegepersonen und trägt dazu bei, die häusliche Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten. Durch die Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel wird nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessert, sondern auch die Selbstständigkeit im Alltag gefördert.
Pflegegrade
Der Pflegegrad ist entscheidend für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, darunter auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen und Budgets für Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden.
Zusammenhang mit Hilfsmittelanspruch
Der Zusammenhang zwischen Pflegegraden und dem Anspruch auf Hilfsmittel ist klar definiert. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, der von Gutachtern im Rahmen einer Begutachtung ermittelt wird, haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Dazu gehören auch Pflegehilfsmittel. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Diese werden von der Pflegekasse übernommen und dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienischer zu gestalten.
Antragstellung
Die Antragstellung für eine Pflegebox bei der AOK ist ein unkomplizierter Prozess. In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, wie beispielsweise ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung für Sie. Selbstverständlich können Sie den Antrag aber auch selbst stellen. Es ist wichtig, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos geschehen, indem Sie den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel angeben. Für Bewohner, die stationär in Pflegeeinrichtungen wohnen, stellt die jeweilige Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Um die Pflegehilfsmittel, die ein Pflegedienst für seine ambulante Arbeit benötigt, brauchen Sie sich ebenfalls nicht zu kümmern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung einer Pflegebox bei der AOK ist unkompliziert. Nachdem durch den Medizinischen Dienst (MD) ein Pflegegrad festgestellt wurde, wählen Sie einen Anbieter der mit der AOK kooperiert. Anschließend füllen Sie das Antragsformular des Anbieters aus. Dieser übernimmt in der Regel die Genehmigung bei der Pflegekasse. Nach der Genehmigung wird die Pflegebox monatlich an Ihre Adresse geliefert, wodurch der Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich erleichtert wird.
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AOK-Unterstützung
Die AOK bietet ihren Versicherten im Pflegebereich vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Ein zentrales Angebot ist die professionelle Pflegeberatung, die telefonisch, persönlich in den AOK-Geschäftsstellen oder im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Die Pflegeberater der AOK unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, der auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie helfen bei Formalitäten, vermitteln Kontakte zu Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und beantworten Fragen rund um die Pflegeversicherung. Zudem bietet die AOK spezielle Programme zur Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit von pflegenden Angehörigen an, um eine Balance zwischen den Pflegeanforderungen und dem persönlichen Wohlbefinden zu unterstützen.
Pflegeberatung
Die AOK bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeberatung an. Diese Beratung kann sowohl telefonisch, in den AOK-Geschäftsstellen als auch im häuslichen Umfeld stattfinden. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in allen Fragen rund um das Thema Pflege zu unterstützen. Die Pflegeberater helfen beispielsweise bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, der Einleitung notwendiger Pflegemaßnahmen, der Erledigung von Formalitäten und der Kontaktaufnahme zu Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten. Auch bei Fragen zur Pflegeversicherung stehen die Berater zur Seite. Dieses Angebot soll sicherstellen, dass Betroffene die bestmögliche Versorgung und Unterstützung erhalten.
Rechtliches und FAQ
Im Zusammenhang mit der AOK-Pflegebox und den damit verbundenen Leistungen tauchen häufig Fragen auf. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möchten beispielsweise wissen, welche konkreten Voraussetzungen für den Bezug der Pflegebox erfüllt sein müssen oder wie der Antragsprozess genau abläuft. Auch Fragen zur Kostenübernahme durch die AOK und zu den enthaltenen Produkten sind von großem Interesse. Darüber hinaus gibt es rechtliche Aspekte, die im Umgang mit Pflegehilfsmitteln und der Pflegeversicherung zu beachten sind. Die Antworten auf diese Fragen finden sich in den FAQ der AOK oder können im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden.