Pflegegrad 2 ist ein entscheidender Schritt im deutschen Pflegesystem, der Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten Unterstützung bietet.
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Um die Grundlagen dieses Pflegegrads zu verstehen, ist es wichtig, die Definition und Voraussetzungen sowie die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung zu kennen. Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte, die Ihnen helfen, die Ansprüche und Möglichkeiten im Rahmen von Pflegegrad 2 besser zu verstehen.
Definition und Voraussetzungen
Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach der Antragsstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den Grad der Selbstständigkeit und die vorhandenen Fähigkeiten des Antragstellers beurteilt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung berücksichtigt. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen müssen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig und sollen Menschen mit Pflegegrad 2 in verschiedenen Bereichen unterstützen. Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Pflege von Angehörigen oder Freunden übernommen wird. Alternativ können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, um einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie z.B. Tages- und Nachtpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Zudem besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und unter bestimmten Voraussetzungen auf Zuschüsse für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ab dem 1. Juli 2025 tritt das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft, was den Zugang zu diesen Leistungen flexibler gestaltet.
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Leistungen bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihren Alltag erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, Sachleistungen und Zuschüsse, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Folgenden werden die zentralen Leistungen im Überblick dargestellt:
- Pflegegeld: 347 Euro monatlich für die Unterstützung durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistungen: 796 Euro monatlich für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich zur flexiblen Nutzung für beispielsweiseAlltagsbegleiter, Haushaltshilfen, oder die Tages- und Nachtpflege.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.
- Weitere Leistungen: Zuschüsse für Hausnotruf, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Wohnraumanpassungen.
Diese Leistungen sollen Ihnen helfen, die bestmögliche Versorgung zu erhalten und Ihren Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören das Pflegegeld, das Angehörige oder Freunde erhalten, die die Pflege übernehmen, sowie Pflegesachleistungen, die für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Zum 1. Januar 2025 steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 auf 347 Euro monatlich, während die Pflegesachleistungen auf 796 Euro steigen. Diese Leistungen sollen die häusliche Pflege unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern. Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie beispielsweise für die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege,Alltagsbegleiter, Einkaufshilfen oder Haushaltshilfen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist und nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Umfeld verwendet werden kann.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese umfassen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zur Vorbeugung von Infektionen dienen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wodurch pflegende Angehörige finanziell entlastet werden und gleichzeitig eine optimale Versorgung sichergestellt ist.
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Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege sind wichtige Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zustehen. Die Verhinderungspflege greift ein, wenn die reguläre Pflegeperson, beispielsweise ein Angehöriger, vorübergehend ausfällt. In diesem Fall übernimmt eine andere Person die Pflege, um die Versorgung sicherzustellen. Die Kurzzeitpflege hingegen ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, die in Anspruch genommen wird, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen bieten finanzielle Unterstützung und ermöglichen es Pflegebedürftigen, auch in schwierigen Situationen gut versorgt zu sein.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege, bei der die Pflegebedürftigen tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, während sie weiterhin zu Hause wohnen. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, Entlastung zu finden und ihren eigenen Verpflichtungen nachzugehen. Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung für diese Art der Pflege, die je nach Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 von 689 Euro auf 721 Euro monatlich.
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Änderungen und Neuerungen
Mit der Pflegereform von 2025 gibt es einige wichtige Änderungen und Neuerungen, die sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen betreffen. Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, die Mittel für Pflegehilfsmittel, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege sowie die Tages- und Nachtpflege. Zum 1. Juli 2025 tritt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft, was den Zugang zu diesen Leistungen flexibler gestalten soll. Zudem wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte angehoben, was insbesondere Kinderlose betrifft.
Erhöhung der Pflegeleistungen
Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die finanzielle Verbesserungen für Pflegebedürftige mit sich bringen. Die meisten Pflegeleistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag, werden um 4,5 Prozent erhöht. Auch der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steigt von 40 auf 42 Euro monatlich. Diese Anpassungen sollen die steigenden Kosten in der Pflege teilweise ausgleichen und Betroffene sowie ihre Angehörigen finanziell entlasten.
Entlastungsbudget
Mit dem Entlastungsbudget, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt, erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mehr Flexibilität bei der Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses Budget bündelt die bisher getrennten Leistungen in Höhe von insgesamt 3.539 Euro pro Jahr. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die häusliche Pflege seit mindestens sechs Monaten zu gewährleisten, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Stattdessen können die Mittel je nach Bedarf flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegeunterstützungsgeld
Die Pflegereform 2024 brachte eine wichtige Neuerung für pflegende Angehörige mit sich: Berufstätige, die sich um ein Familienmitglied kümmern, können im Notfall bis zu zehn Tage dem Arbeitsplatz fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung, das nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar ist.
Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen, die die Pflegeversicherung anbietet. Dazu gehören technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die nach Genehmigung durch die Pflegekasse zur Verfügung stehen. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können in Anspruch genommen werden, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern und Beschwerden zu lindern. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten und Notrufsysteme, während Verbrauchsprodukte Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen beinhalten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf diese Hilfsmittel haben, um eine würdevolle und effektive Pflege zu gewährleisten.
Technische Hilfsmittel & Verbrauchsprodukte
Technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte spielen eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Pflegebedürftigen. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme, die die Selbstständigkeit und Mobilität der Betroffenen unterstützen. Verbrauchsprodukte sind hingegen Artikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, die für die Hygiene und den Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegekraft unerlässlich sind. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Die Pflegebox
Die Pflegebox ist eine praktische Lösung, um pflegebedürftige Menschen mit den notwendigen Hilfsmitteln zu versorgen. Sie enthält eine Auswahl an Produkten, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Besonders vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Pflegebox in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Dies entlastet pflegende Angehörige finanziell und stellt sicher, dass die benötigten Materialien stets verfügbar sind. Die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause spart Zeit und Aufwand, da der Gang zur Apotheke oder zum Sanitätshaus entfällt.
Antragstellung und Kostenübernahme
Die Antragstellung für eine Pflegebox und die damit verbundene Kostenübernahme gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen werden. Um die Kostenübernahme zu gewährleisten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen diesen Schritt im Auftrag des Kunden, was den Prozess erheblich vereinfacht. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause, wodurch pflegende Angehörige entlastet und der Bedarf an wichtigen Hygieneartikeln gedeckt wird.
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Beantragung und Feststellung
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers zu begutachten. Diese Begutachtung ist ein wesentlicher Schritt im Feststellungsprozess, da sie die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad bildet. Der MD führt eine umfassende Bewertung der körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung des Antragstellers durch, um den Grad der Selbstständigkeit und den Bedarf an Unterstützung zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Begutachtung werden in einem Gutachten zusammengefasst, das der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage dient.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Die Antragstellung bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um Leistungen für Pflegehilfsmittel zu erhalten. Der Antrag kann formlos erfolgen, entweder schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse den Anspruch und beauftragt gegebenenfalls den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, um den Pflegegrad festzustellen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut über die verschiedenen Leistungen und Angebote zu informieren, um den Antrag optimal auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Der MD bewertet den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers, um den entsprechenden Pflegegrad festzustellen. Ein Gutachter des MD kommt in der Regel zu einem Hausbesuch, um die individuelle Pflegesituation zu beurteilen. Dabei werden verschiedeneModule und Kriterien berücksichtigt, die in einem Punktesystem bewertet werden. Die erreichte Punktzahl bestimmt letztendlich den Pflegegrad.
Fragen und Antworten
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die damit verbundenen Leistungen und Ansprüche zu geben. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die bestmögliche Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden und in Anspruch zu nehmen. Die Fragen umfassen Themen wie Leistungsunterschiede zwischen Pflegegraden und zusätzliche Hilfen und Beratungsangebote.
Leistungsunterschiede zwischen Pflegegraden
Bei der Feststellung eines Pflegegrades werden verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten einer Person berücksichtigt. Diese Aspekte werden in Punktwerte umgerechnet, die dann in die Entscheidung über den Pflegegrad einfließen. Die Tabelle zeigt die Leistungsunterschiede zwischen den Pflegegraden 1, 2 und 3 hinsichtlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie vollstationärer Pflege.
Zusätzliche Hilfen und Beratungsangebote
Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Hilfen und Beratungsangebote, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Pflegeversicherungen bieten beispielsweise kostenlose Pflegekurse für Angehörige an, in denen grundlegende Kenntnisse und praktische Tipps zur Pflege vermittelt werden. Zudem stehen Pflegeberater zur Seite, die bei Fragen rund um die Pflegeleistungen, Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen unterstützen. Diese Beratungsangebote helfen dabei, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für die Betroffenen sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.