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Pflegekassen

Pflegekassen und Pflegebox — was Sie wissen müssen

Alle gesetzlichen Pflegekassen sind verpflichtet, die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale zu übernehmen. Wir geben einen Überblick über die größten Kassen — und zeigen, wo es trotz gleicher Rechtslage Unterschiede gibt.

Stand: 2026-05-17 · Redaktion pflegebox-gesundheit.de

Rechtlicher Rahmen

Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine Pflichtleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie ist bundeseinheitlich in Höhe von 42 € pro Monat festgelegt. Eine Kasse darf den Betrag weder kürzen noch erhöhen. Die einzige Ausnahme: explizit benannte Wahltarife mit Mehrleistungen — die sind aber sehr selten.

Die wichtigsten Kassen im Vergleich

Pflegekasse Pflegebox-Anspruch Besonderheit
AOK
Größte gesetzliche Pflegekasse Deutschlands mit regional verschiedenen Landeskassen.
42 €/Monat Die Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 42 € ist eine Pflichtleistung — sie wird von allen AOK-Landeskassen erbracht. Eine kostenlose Pflegebox ist mit jedem zugelassenen Lieferanten möglich. Details →
Barmer
Eine der größten bundesweiten Ersatzkassen.
42 €/Monat Auch bei der Barmer ist die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € eine Pflichtleistung. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und Pflege in der häuslichen Umgebung. Details →
DAK-Gesundheit
Bundesweite Ersatzkasse mit Schwerpunkt Gesundheitsleistungen.
42 €/Monat Die DAK übernimmt die Pflegehilfsmittelpauschale wie alle anderen Pflegekassen. Auch hier gilt: häusliche Pflege und Pflegegrad 1 oder höher. Details →

Worin unterscheiden sich die Kassen?

  • Bearbeitungszeit: 5 Werktage bis 4 Wochen je nach Kasse und Antragsweg.
  • Digitale Antragsannahme: Ersatzkassen und große AOK-Landeskassen sind meist schneller online verfügbar.
  • Pflegeberatung: manche Kassen bieten proaktive Beratung, andere reagieren nur auf Anfrage.
  • Versorgungs-Verträge: Lieferanten haben Verträge mit den Pflegekassen — bei manchen Kassen sind mehr Anbieter zugelassen.

Weitere Pflegekassen mit Pflegebox-Anspruch

Neben AOK, Barmer und DAK ist die Pflegebox bei allen Pflegekassen mit anerkanntem Pflegegrad erstattungsfähig, unter anderem:

  • Techniker Krankenkasse (TK) — bundesweite Ersatzkasse, digital orientiert.
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • HEK Hanseatische Krankenkasse
  • Knappschaft-Bahn-See — eigene Pflegekasse mit gleicher Pflichtleistung.
  • Betriebskrankenkassen (BKK) — sehr unterschiedlich in Beratung und Geschwindigkeit, identisch in Anspruch.
  • Innungskrankenkassen (IKK) — analog BKK.
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG)
  • Private Pflegeversicherung (PKV) — Konditionen tarifabhängig.
FAQ

Häufige Fragen

Übernimmt jede Pflegekasse die Pflegebox?

Ja. Die monatliche Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Pflegekassen — von AOK über Barmer und DAK bis zur Techniker Krankenkasse und Knappschaft.

Gibt es Unterschiede zwischen den Pflegekassen?

Bei Anspruch und Höhe der Pauschale nicht. Bei Antragsformularen, Bearbeitungsgeschwindigkeit und Pflegeberatung schon. Bei zugelassenen Lieferanten spielt das aber kaum eine Rolle — der Anbieter führt den Antrag.

Was, wenn ich privat versichert bin?

Auch die private Pflegeversicherung muss vergleichbare Leistungen anbieten. Die Konditionen hängen jedoch vom individuellen Tarif ab. Im Zweifel: PKV-Tarifübersicht prüfen oder dort nachfragen.