Pflegebox beantragen — so klappt der Antrag in 4 Schritten
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist Pflicht — aber er muss nicht kompliziert sein. Ein zugelassener Lieferant übernimmt die Kassen-Kommunikation für Sie. Wir zeigen den Ablauf und die häufigsten Stolpersteine.
Stand: 2026-05-17 · Redaktion pflegebox-gesundheit.de
Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 der pflegebedürftigen Person.
- Pflege in der häuslichen Umgebung (durch Angehörige, ambulanten Pflegedienst oder selbst).
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.
Antrag in 4 Schritten
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Anbieter wählen
Wir empfehlen Sanus+ — direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, keine Mindestlaufzeit, individuelle Konfiguration.
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Online registrieren
Stammdaten, Pflegekasse, Pflegegrad und Lieferadresse eintragen. Dauert ca. 5 Minuten.
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Box konfigurieren
Aus den erstattungsfähigen Produktgruppen wählen — orientiert am tatsächlichen Pflegealltag.
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Antrag absenden
Der Anbieter übermittelt den Antrag an Ihre Pflegekasse, Sie unterschreiben digital. Nach 1–3 Wochen startet die monatliche Lieferung.
Alternativ: Antrag selbst bei der Pflegekasse stellen
Wer keinen Lieferanten beauftragen möchte, kann den Antrag direkt bei der Pflegekasse stellen — formlos oder über das Antragsformular der Kasse. Sie müssen dann jedoch:
- Pflegehilfsmittel selbst in der Apotheke oder im Sanitätshaus kaufen,
- die Originalbelege bis Monatsende sammeln und
- diese monatlich bei der Pflegekasse einreichen.
Die Pauschale wird Ihnen erstattet, bis maximal 42 € pro Monat. Diese Variante lohnt sich nur in Ausnahmefällen — etwa bei sehr unregelmäßigem Bedarf oder einer speziellen Apothekenbeziehung.
Häufige Fehler beim Antrag
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag selbst bei der Pflegekasse stellen?
Nein. Wenn Sie einen zugelassenen Lieferanten wie Sanus+ wählen, übernimmt der Anbieter den Antrag stellvertretend. Sie unterschreiben digital — meist während der Registrierung.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel 1–3 Wochen ab Antragseingang bei der Pflegekasse. Bei einigen Pflegekassen wird das Antragsformular sofort online bestätigt.
Brauche ich einen neuen MD-Termin?
Nein. Solange ein anerkannter Pflegegrad besteht (1–5), reicht das. Ein erneuter Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst ist nicht nötig.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Die Ablehnung ist selten, kommt aber vor — meist wegen formaler Fehler oder fehlender Pflegegrad-Bestätigung. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Anbieter unterstützt dabei in der Regel.