Zuzahlungsfreie Pflegebox — ohne Eigenanteil
„Zuzahlungsfrei“ ist der sauberste Begriff: er sagt nicht nur, dass die Box gratis ist, sondern auch, dass keine Zuzahlungen wie bei Arzneimitteln oder Hilfsmitteln entstehen. So funktioniert die Pflegebox bei zugelassenen Anbietern.
Stand: 2026-05-17 · Redaktion pflegebox-gesundheit.de
Unterschied „kostenlos“ und „zuzahlungsfrei“
Bei Arzneimitteln gibt es eine gesetzliche Zuzahlung (5–10 € pro Packung). Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist das anders: hier fällt keine Zuzahlung an, solange Sie unter der 42-€-Pauschale bleiben. Genau das meint „zuzahlungsfrei“.
Wann eine Zuzahlung doch entstehen könnte
- Wenn Sie eine Box konfigurieren, die über 42 € hinausgeht: der Differenzbetrag ist Eigenanteil.
- Wenn Produkte enthalten sind, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen: nicht erstattungsfähig, also voll selbst zu zahlen.
- Wenn Sie keinen Pflegegrad haben: kein Anspruch, alles Eigenkauf.
Wie Sie zuzahlungsfrei bleiben
- Pflegegrad bestätigen lassen.
- Zugelassenen Lieferanten wählen (Direktabrechnung mit der Pflegekasse).
- Konfiguration prüfen: Online-Konfigurator zeigt vor Bestätigung, ob die Box unter 42 € bleibt.
- Bei Unsicherheit: telefonisch Konfiguration mit dem Anbieter klären.