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Zuzahlungsfrei

Zuzahlungsfreie Pflegebox — ohne Eigenanteil

„Zuzahlungsfrei“ ist der sauberste Begriff: er sagt nicht nur, dass die Box gratis ist, sondern auch, dass keine Zuzahlungen wie bei Arzneimitteln oder Hilfsmitteln entstehen. So funktioniert die Pflegebox bei zugelassenen Anbietern.

Stand: 2026-05-17 · Redaktion pflegebox-gesundheit.de

Unterschied „kostenlos“ und „zuzahlungsfrei“

Bei Arzneimitteln gibt es eine gesetzliche Zuzahlung (5–10 € pro Packung). Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist das anders: hier fällt keine Zuzahlung an, solange Sie unter der 42-€-Pauschale bleiben. Genau das meint „zuzahlungsfrei“.

Wann eine Zuzahlung doch entstehen könnte

  • Wenn Sie eine Box konfigurieren, die über 42 € hinausgeht: der Differenzbetrag ist Eigenanteil.
  • Wenn Produkte enthalten sind, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen: nicht erstattungsfähig, also voll selbst zu zahlen.
  • Wenn Sie keinen Pflegegrad haben: kein Anspruch, alles Eigenkauf.

Wie Sie zuzahlungsfrei bleiben

  1. Pflegegrad bestätigen lassen.
  2. Zugelassenen Lieferanten wählen (Direktabrechnung mit der Pflegekasse).
  3. Konfiguration prüfen: Online-Konfigurator zeigt vor Bestätigung, ob die Box unter 42 € bleibt.
  4. Bei Unsicherheit: telefonisch Konfiguration mit dem Anbieter klären.